Bei Kundenbesuchen müssen wir immer wieder feststellen, daß in einer falschen Sitzposition gearbeitet wird! Insbesondere fällt hierbei auf, daß der Monitor meist nicht korrekt aufgestellt ist. Dieser wird einfach mit auf die Arbeitsfläche gestellt und hat somit eine erhöhte Aufstellung, die zu gesundheitlichen Schäden führen kann!
Geschrieben von admin am Donnerstag, 05. Januar 2006
(1) Gegenstand des abzuschließenden Vertrages ist die Innen- und Außenreinigung von EDV-Geräten oder Teilen davon, nachfolgend "Geräte" genannt, durch Dirk Plähn dp-services, nachfolgend "dp-services" genannt. Anzahl und Bezeichnung der einzelnen Geräte, die zu zahlende Vergütung sowie sonstige gesonderte Vereinbarungen ergeben sich aus dem geschlossenen Vertrag. Geräte- und Standortänderungen werden in den Vertrag einbezogen.
Geschrieben von admin am Mittwoch, 04. Januar 2006
bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV) nach Artikel 3 der Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz vom 4. Dezember 1996 BGBl. I S. 1841. Zur Umsetzung der EG-Richtlinie: Richtlinie 90/270/EWG des Rates vom 27. Mai 1990 über die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (ABl. EG Nr. L 156 S. 14)
Geschrieben von admin am Dienstag, 03. Januar 2006